Brüssel

EU-Klimazwischenziel 2040 mit Wenn und Aber

Ein Artikel von Robert Spannlang | 05.11.2025 - 13:56
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Ganz bewusst hat die brasilianische Regierung den Amazonas als Austragungsort für die COP30 ausgewählt © T. Neto, Pixabay

Bereits vor vier Jahren haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf die Klimaneutralität bis 2050 geeinigt. Bei den Treffen der EU-Umweltminister gestern und heute stand unter anderem der Vorschlag der EU-Kommission für das EU-Klimazwischenziel 2040 von minus 90 Prozent auf der Tagesordnung. Nun wurde eine Einigung erreicht, die wirtschaftliche und soziale Überlegungen stärker miteinbezieht. Er wolle nur dann zustimmen, „wenn die Rahmenbedingungen passen“, hatte Norbert Totschnig vor dem Treffen betont. „Es geht vor allem auch um den Schutz unseres Wirtschaftsstandorts, den Erhalt des Wohlstands, das Absichern der Arbeitsplätze und die Ernährungssicherheit.“

Konkret hat sich der Rat der Umweltministerinnen und Umweltminister auf folgende Nachbesserungen geeinigt:

  • Erhöhung der Möglichkeit für die Nutzung von internationalen Zertifikaten auf bis zu 5 Prozent (statt 3 Prozent); diese sollen schon ab 2031 in einer Pilotphase statt 2036 genutzt werden können. Unter Voraussetzung strenger Kriterien ermöglicht das ergänzende Klimaschutzmaßnahmen auch außerhalb Europas.  
  • Sonderregelungen für die natürlichen CO2-Senken wie Wälder (LULUCF-Sektor); wenn z.B. durch den Klimawandel bedingte Waldschäden zunehmen und der Wald dadurch weniger C02 speichern kann, soll sich das nicht negativ auf die Zielerreichung auswirken.
  • Ein langsameres Auslaufen der Gratiszertifikate im EU-Emissionshandelssystem soll bereits ab 2028 erfolgen, zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes und Erhalt von Arbeitsplätzen.

Damit ist die erste Etappe im Gesetzgebungsprozess genommen. Im nächsten Schritt muss das Europäische Parlament sein Verhandlungsmandat festlegen und danach folgt der Trilog zwischen Europäischer Kommission, Rat und Parlament.