Einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 20. Mai ist in Österreich die novellierte Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse-Verordnung (NfBioV) in Kraft getreten. Österreich hat damit die europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt und die Möglichkeiten für länderspezifische Anpassungen genutzt. Hierzu zählen die Kaskadennutzung sowie Konkretisierungen der Begriffe Altwald, Plantagenwald, Rundholz in Industriequalität sowie für die Verwendung in der Industrie ungeeignetes Holz. Bei der in der RED III geforderten Kaskadennutzung gibt es in der NfBioV Ausnahmen. Hinzu kommen Regelungen zur Förderung von Holzheizkraftwerken.
In Deutschland sieht der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie in den österreichischen Regelungen eine Blaupause für Deutschland. Dort steht die Umsetzung der RED III in nationales Recht noch aus. Dies liegt daran, dass sowohl die für die Holzenergie relevante Biomasseverordnung und Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung als auch die für Holzenergie unbedeutende Biokraftstoffverordnung angepasst werden müssen. Bei letzterer gibt es jedoch Abstimmungsschwierigkeiten zwischen dem Bundesumweltministerium (BMUKN) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH). Das Problem der fehlenden Risikobewertung Deutschlands nach Art. 29 der RED III soll nach Angaben des Fachverbands bis Anfang August gelöst sein.