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Europäische Union

EUDR: Verschiebung und Vereinfachung vor Abschluss

Ein Artikel von Martina Nöstler (für Forstverein Niederösterreich und Wien bearbeitet) | 05.12.2025 - 05:46

Update 05. Dezember 2025

Die Anwendung der EUDR wird um zwölf Monate auf 30. Dezember 2026 verschoben, und auf das aufwändige Weiterleiten von Referenznummern in der gesamten Lieferkette wird verzichtet – so sei der derzeitige Stande laut dem Fachverband der Holzindustrie Österreich. Die Ergebnisse des Trilogs noch vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Termin der Abstimmung im Parlament ist voraussichtlich der 16.  „Die Entwaldungsverordnung wurde endlich so angepasst, dass die grundlegenden Probleme erkannt wurden und eine ernsthafte Gefährdung vielfältiger Lieferketten verhindert werden konnte“, kommentiert Dr. Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, das Verhandlungsergebnis. Aus Sicht der Holzindustrie verringert dies den bürokratischen Aufwand der EUDR, ohne das wichtige Ziel der Bekämpfung der weltweiten Entwaldung zu gefährden. „Der Schwerpunkt der EUDR liegt nun endlich dort, wo Rohstoffe und Produkte erstmalig in den Binnenmarkt kommen, anstatt die gesamte Holzindustrie und unsere Kunden mit umfangreicher Bürokratie zu drangsalieren. Die absurdesten Folgen der ursprünglichen EUDR, zum Beispiel hunderttausenden Referenznummern in Holz- und Papierprodukten, werden nun nicht eintreten“, betont Taurer.

Wichtigste Maßnahmen

  • Die Antragsfrist für große und mittlere Unternehmen wurde auf den 30. Dezember 2026 festgelegt.
  • Für Kleinst- und Kleinunternehmer beginnt die Antragsfrist am 30. Juni 2027.
  • Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzverordnung (EUTR) fallen, beginnt die Anwendungsphase am 30. Dezember 2026.
  • Vereinfachte Pflichten für nachgelagerte Akteure und Händler: Diese Akteure und Händler müssen keine Sorgfaltspflichterklärungen mehr einreichen und die Referenznummern nicht mehr in der Lieferkette weitergeben. Nur der erste Akteur in der Lieferkette erfasst eine Sorgfaltspflicht-Referenznummer.
  • Eine vereinfachte, einmalige Erklärung für Kleinst- und Kleinbetriebe aus Ländern mit niedrigem Risiko. Sie ersetzt die bisherige Pflicht zur Einreichung von Sorgfaltserklärungen im IT-System. Sofern die erforderlichen Informationen bereits in Datenbanken gemäß EU- oder nationaler Gesetzgebung vorliegen und die Mitgliedstaaten die entsprechenden Daten im IT-System der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EUDR) bereitstellen, sind Kleinst- und Kleinbetriebe von der Abgabe der vereinfachten Erklärung befreit.
  • Die Streichung von Büchern, Zeitungen und Druckerzeugnissen aus dem Anwendungsbereich der EUDR.

Trotz dieser pragmatischen Änderungen wird die EUDR zusätzliche Nachweispflichten für Millionen von Waldbesitzern mit sich bringen. Länder ohne Entwaldungsrisiko wie Österreich brauchen diese neuen bürokratischen Anforderungen und Dokumentationspflichten nicht. Dazu erklärt Taurer: „Forstwirtschaft und Holzindustrie werden gemeinsam an Lösungen arbeiten müssen, um den Rohstofffluss und die Versorgungssicherheit unserer Wertschöpfungskette Holz zu sichern. Gemeinsam werden wir jede Möglichkeit nutzen, um gegenüber der Politik auf Praxisnähe und weitere Vereinfachungen zu drängen.“

Bei der EUDR konnten laut Fachverband die schlimmsten bürokratischen Exzesse vermieden werden. Dennoch ist die EUDR ein Sinnbild für eine Fehlentwicklung in Europa. Europa verliert sich seit Jahrzehnten in einer ausufernden, unzweckmäßigen Regulierungskultur. „Die EUDR zielt auf ein Problem ab, das es in Europa gar nicht gibt. Entwaldung findet auf anderen Kontinenten statt. Aber unsere Unternehmen hätten in jedem Verarbeitungsschritt – vom Rohstoff über Zwischenprodukte bis hin zum Endprodukt – dokumentieren und nachweisen müssen, dass ursprünglich keine Entwaldung stattgefunden hat“, kritisiert Taurer.

Die Reparatur der EUDR lässt Taurer hoffen, dass auf EU-Ebene ein neues Verständnis einkehrt. „Die EUDR ist an der Realität gescheitert, weil die EU-Kommission die Hinweise aus der Praxis lange ignoriert hat. Umweltkommissarin Jessika Roswall hat nun gezeigt, dass ein konstruktiver Dialog zielführend ist. Europa braucht Mut zur Vereinfachung, nicht zur nächsten Verkomplizierung. Die Reparatur der EUDR ist eine Aufforderung an Brüssel: Setzt endlich die richtigen Prioritäten“, betont Taurer.

Update 26. November 2025

„Das Europäische Parlament macht den Weg frei, um die Entwaldungsverordnung wenigstens ansatzweise praktikabel umsetzen zu können“, kommentiert Dr. Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für eine Änderung der EUDR, wie sie bereits der Europäische Rat fordert. Dazu erklärt Taurer: „Rat und Parlament sprechen sich gemeinsam dafür aus, die Anwendung der EUDR um zwölf Monate zu verschieben. Zudem fordern Rat und Parlament, auf das extrem aufwändige Weiterleiten von Referenznummern in der gesamten Lieferkette zu verzichten. Dies verringert tatsächlich den bürokratischen Aufwand der EUDR für unsere Mitglieder, ohne das wichtige Ziel der Bekämpfung der weltweiten Entwaldung zu gefährden.“

Um die EUDR noch pünktlich zu verändern, ist bis Mitte Dezember ein Kompromiss zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament („Trilog“) notwendig. Der Trilog soll am 4. Dezember stattfinden. „Trotz der klaren Positionierung von Rat und Parlament ist die Rechtslage zur EUDR zum Jahreswechsel unklar“, kritisiert Taurer. Es gibt noch kein gültiges Gesetz. „Diese große Unsicherheit inmitten wirtschaftlich schwerer Zeiten ist für unsere Mitgliedsunternehmen nicht akzeptabel. Daher appelliere ich an Rat, Parlament und Kommission, sich schnell zu einigen. Unsere Unternehmen brauchen Entlastungen, sinnvolle Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit statt politischem Taktieren.“

EUDR bleibt eine Baustelle

Trotz der möglichen Verbesserungen wird die EUDR zusätzliche Nachweispflichten für Millionen von Waldbesitzern einführen. Diese neuen bürokratischen Hürden sind für Länder ohne Entwaldungsrisiko – wie Österreich – unnötig. Forstwirtschaft und Holzindustrie werden daher gemeinsam an Lösungen arbeiten, um den wirtschaftlichen Erfolg der Wertschöpfungskette Holz fortführen zu können. „Wir werden jede Möglichkeit nutzen, gemeinsam gegenüber der Politik auf praxisnahe Anwendung und weitere Vereinfachungen zu drängen“, sagt Taurer.

Das Parlament hat eine Überprüfung der Vereinfachungen bis zum 30. April 2026 beantragt, um die Auswirkungen des Gesetzes und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu bewerten.

Auch weitere Verbände, wie der Deutsche Säge- und Bundesverband (DeSH) oder die Land & Forst Betriebe Österreich, begrüßen die positive Entwicklung und drängen ebenso auf eine rasche Entscheidung.

Update 21. November 2025

Die Einigung über eine allgemeine Ausrichtung des Rates sieht Folgendes vor: 

  1. Weitreichende Erleichterungen für Primärerzeuger aus Ländern ohne Entwaldungsprobleme:
    • einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung
    • Angabe der Betriebsadresse anstelle von Geodaten der Betriebsflächen
    • Angaben einer Schätzung der Erntemengen
    • Anpassung der Angaben in der Erklärung nur bei grundlegenden Änderungen
    • Anwendung der vereinfachten Regelung auch auf Unternehmen, die nur mit einem Teil des Unternehmens als Primärerzeuger relevante Produkte in Verkehr bringen, als Unternehmen aber den Schwellenwert für kleine Unternehmen überschreiten
  2. Keine Sammlung von Referenznummern entlang der EU-Lieferkette
  3. Verschiebung des Anwendungsstarts für alle Unternehmen um ein Jahr
  4. Verankerung einer Überarbeitungsklausel in der EUDR: Die EU-Kommission soll bis April 2026 weitere mögliche Potenziale zur Entbürokratisierung der EUDR aufdecken und den Mitgliedsstaaten darüber berichten gegebenenfalls auch einen Vorschlag vorlegen. 

Mit der Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter haben sich die Mitgliedsstaaten auf ein Ratsmandat geeinigt. Nach der Positionierung des Europäischen Parlaments schließen sich die Trilogverhandlungen zwischen Vertretern von Parlament, Rat und der Kommission an. Das Trilogergebnis muss noch von Rat und Europäischem Parlament bestätigt werden, damit die Änderungen rechtzeitig vor dem in der aktuellen Fassung der EUDR vorgesehenen Anwendungsstart – bislang 30. Dezember 2025 – in Kraft treten können, informiert das deutsche Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

20. November 2025

Ziel ist es, die Umsetzung der Vorschriften zu vereinfachen und deren Anwendung zu verschieben, um Unternehmen, Händlern und Behörden eine angemessene Vorbereitung zu ermöglichen.

Nach Bedenken von Mitgliedsstaaten und Interessensvertretern hinsichtlich der Umsetzungsbereitschaft von Unternehmen und Verwaltungen sowie technischer Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Informationssystem unterstützt der Rat den von der Kommission vorgeschlagenen gezielten Ansatz zur Vereinfachung des Sorgfaltspflichtverfahrens. Die EU will ihre Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) vereinfachen und deren Anwendung verschieben. Der EU-Rat hat dazu ein Verhandlungsmandat beschlossen, um mit dem Europäischen Parlament über eine gezielte Überarbeitung zu sprechen. Ziel ist, Unternehmen, Händlern und Behörden mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben und die Bürokratie zu verringern, ohne das Ziel – den Schutz der Wälder – aufzugeben.

Die neuen Regeln sollen nun ab 30. Dezember 2026 gelten, für Kleinst- und Kleinunternehmen erst ab 30. Juni 2027. Nur die Firmen, die ein Produkt erstmals auf den Markt bringen, müssen künftig eine vollständige Sorgfaltserklärung abgeben. Nachgelagerte Händler müssen keine eigene Erklärung mehr einreichen, sondern nur die Referenznummer des ursprünglichen Nachweises weitergeben. Für kleine Erstverarbeiter reicht künftig eine einmalige, vereinfachte Erklärung.

Zudem soll die Europäische Kommission bis April 2026 prüfen, wie sich die Verordnung auf kleinere Unternehmen auswirkt und ob weitere Vereinfachungen nötig sind.